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Neuigkeiten aus deiner Fahrschule

Gegebenenfalls muß das Theorieangebot im Hinblick auf die  langen Bearbeitungszeiten bei Führerscheinbehörden und  TÜV sowie mit Rücksicht auf die Urlaubszeit etwas reduziert werden.

Bitte im Detail die Wochenpläne beachten.

Aktuell :  Am Donnerstag, 28.03. keine Theorie in Ahrweiler und

                Wachtberg-Niederbachem

               nächste Theorie Klasse C/CE :  Freitag, 12.04. !8:00 Uhr

                

 

 

 

Bitte beachtet unsere neuen Öffnungszeiten in der Zentrale Grafschaft. Weitere Informationen auf der Startseite.

nächstes AsF-Seminar :          Anmeldungen für          November/Dezember möglich

                                                     Info: 0171-7461296

Die Räume in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Joerresstrasse 20 sind wieder hergestellt. Öffnungszeiten siehe Home oder Wochenplan.

Zweiradklassen    :  Nächster Zweirad-Kurs 20.04.; 18.05. jeweils

                                  ab 10:30 Uhr Zentrale Grafschaft

Klasse B/BE  :           B.1  in Niederbachem :

                                  B.2 in Nb.                   :    

                                 in Ahrweiler :             B.1    04.04.             19:30

                                                                    B.2      11.04.              19:30

                                 in Bad Breisig :          B. 1           

                                                                     B.2                                    

Klasse C/CE : normalerweise Freitags ab 18.00 Uhr

nächste Theorie C/CE : Freitag,  ab 18:00 Uhr

Im Gegensatz zu den kursierenden Annahmen und Gerüchten bedeutet die Automatik-Regelung im Rahmen der Kennziffer B – 197 nicht unbedingt eine Erleichterung auf dem Weg zum Führerschein.

Der Beginn der praktischen Ausbildung auf Automatik hat durch die notwendige Schaltausbildung im Umfang von mindestens zehn Fahrstunden definitiv eine Erhöhung des Gesamtaufwands und damit eine wesentliche Verteuerung  des Führerscheinerwerbs zur Folge.

Auch der umgekehrte Weg (erst Schaltwagen, dann Automatik) stellt einen, in den meisten Fällen vermeidbaren und kostenintensiven Mehraufwand dar.

Nach den bisherigen Erfahrungen und belegbaren Zahlen vom TÜV ist die Erfolgsquote bei Prüfungen auf Automatikfahrzeugen n i c h t höher.

Natürlich gibt es auch die Möglichkeit der Beschränkung auf einen reinen Automatik-Führerschein (Kennziffer 78).

Der weit überwiegende Teil aller Fahrschüler ist daran interessiert, die notwendigen Kompetenzen für den sicheren Betrieb der auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch reichlich vorhandenen Bestandsfahrzeuge zu erwerben. 

Im individuellen Fall beraten wir gerne weitergehend mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Lösung. 

siehe im Folgenden unter Häufig gestellte Fragen

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Häufig gestellte Fragen

2022

Der Erwerb einer Fahrerlaubnis ist ohne korrekte Einreichung des Fahrerlaubnisantrags nicht möglich.
Das Antragsformular erhalten Sie nach Anzahlung der Grundgebühr in der Fahrschule.

Nach leserlichem Ausfüllen (Blockschrift) und eigenhändigen Unterschreiben muss der Antrag persönlich vom zukünftigen Führerscheininhaber beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

– Personalausweis in Kopie (Vorder- und Rückseite)

– 1 biometrisches Lichtbild mit Namen auf der Rückseite

– Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

– Bescheinigung über Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs

– Wichtig für „Begleitetes Fahren ab 17“:
Anlage 1: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Bitte alle
Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen!)
Anlage 2: Angaben der Begleitpersonen

Zusätzlich für Klasse C und D:

– Gesundheitsbogen

– Bescheinigung über die Teilnahme am großen Erste-Hilfe-Kurs

– augenärztliches Gutachten Kl. C,D

Zudem sind folgende wichtige Punkte für den Erhalt der Fahrerlaubnis zu beachten.
Da nur noch Scheckkartenführerscheine neuen Musters ausgehändigt werden, muss beim Einwohnermeldeamt eine eigenhändige Unterschrift auf einer speziellen Magnetfolie geleistet werden.

Für die Antragsbearbeitung ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von ca. EUR 40-85 € zu entrichten.

Zuständig für die Antragsbearbeitung und entsprechende Fragen ist das jeweilige Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle Kreisbehörde).

Die Bearbeitungsdauer bis zur Zulassung der theoretischen Prüfung beträgt ca. 2 Monate. Eine frühzeitige Antragsabgabe wird daher dringend empfohlen.

Ohne offiziellen Prüfauftrag ist eine theoretische oder praktische Prüfung nicht möglich.

Die theoretische Prüfung darf frühstens 3 Monate, die praktische Prüfung darf frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Der Prüfantrag (Antrag) ist nur 1 Jahr gültig und wird danach an das Straßenverkehrsamt zurückgeschickt.

Der Abschluss der Führerscheinausbildung sollte also möglichst innerhalb eines Jahres erreicht werden.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Theorieprüfungen in Bad Neuenahr Ahrweiler :

Die Theorieprüfungen in Bad Neuenahr-Ahrweiler finden Donnerstags in der Regel ab 11.15 Uhr im Prüfraum Ringenerstraße 44 (gegenüber Netto/BMW Baum Gebrauchtwagenzentrum) unter folgenden Bedingungen statt:

telefonische Anmeldung am Dienstag vor dem Prüftermin oder in der Vorwoche unter 02641-7271 nur zwischen 12:00 und 15:00 Uhr

Voraussetzung im Sinne einer erfolgreichen Prüfung ist die Teilnahme an einem Vortest in den Filialen oder online.

Personalausweis

Barzahlung der TÜV-Gebühr 25,- mit passendem Kleingeld

Theorieprüfung in Bonn/Rhein-Sieg:

Theorieprüfungen können beim TÜV Bonn, An der Burg Medinghoven oder an den Prüfstellen Euskirchen, Siegburg und Königswinter abgelegt werden.

Empfohlen wird der neue Prüfraum in Königswinter.

Inzwischen kann die Theorieprüfung ohne Voranmeldung abgelegt werden.

Voraussetzung ist ein Vortest in der Fahrschule (jeweils vor dem Theorieunterricht) und die Freischaltung des Ausbildungsnachweises.

Zeiten der Theorie-Prüfstellen des TÜV:

In Königswinter Montags 13.00 – 15:30 Uhr

in Bonn, TÜV Dienststelle An der Burg Medinghoven:

Dienstags und Mittwochs 8:00 – 16:00 Uhr

Mitzubringen : Personalausweis, wenn nicht vorüberwiesen ca. 25,- € an TÜV-Gebühren

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